Die Eigenheimzulage setzt sich aus dem Grundbetrag und dem Baukindergeld zusammen, mit der selbstgenutzter Wohnraum - über einen Zeitraum von 8 Jahren verteilt - gefördert wird. Dabei dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Ausbauten und Erweiterungen werden nicht gefördert. Die Eigenheimzulage kann nur einmal pro Person beantragt werden. Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenze für die Erstellung eines Hauses wird aus dem im Jahr der Fertigstellung des Hauses und im Jahr davor erzielten Einkommen berechnet. Bei Ledigen oder steuerlich getrennt veranlagten Ehepaaren darf die Summe von 70.000,-- € nicht überschritten werden. Bei Zusammenveranlagung ist die Obergrenze 140.000,-- €. Liegt das Einkommen unter diesen Summen wird die Eigenheimzulage unabhängig von der Entwicklung des Einkommens in den nächsten 8 Jahren gezahlt. Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes haushaltsangehörige Kind um 30.000,-- €, wenn dieses Kind im geförderten Objekt wohnt.
Grundbetrag
Der Grundbetrag beträgt maximal 1.250,-- € pro Jahr, sofern die Errichtungskosten des neuen Hauses inkl. der Kosten für das Baugrundstück 125.000,-- € überschreiten. Bei Kostenunterschreitung wird 1% der erreichten Summe gezahlt, z. B. bei Gesamtkosten 105.000,-- € somit 1.050,-- €.
Baukindergeld
Für jedes zum Haushalt gehörende Kind wird ein Baukindergeld von 800,-- € pro Jahr gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller oder sein Ehepartner Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag im jeweiligen Kalenderjahr erhalten hat. Kommen im Ablauf des Förderungszeitraumes von 8 Jahren weitere Kinder hinzu, wird ab dem Jahr der Haushaltszugehörigkeit des Kindes entsprechend mehr gezahlt. Für Kinder im Alter von 18 bis 27 Jahren kann das Baukindergeld nur beantragt werden, wenn sich diese noch in der Ausbildung, Wehrdienst oder Ersatzdienst befinden.
Beantragung
Die Eigenheimzulage wird auf amtlichen Vordruck, der vom zuständigen Finanzamt zu besorgen ist, beantragt. Für die Beantragung bleibt eine Frist von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf die Eigenheimzulage entstanden ist.
Auszahlung
Die Auszahlung der ersten Zulage erfolgt wenige Wochen nach der Bewilligung. In den folgenden Jahren wird das Geld jeweils zum 15. März ausgezahlt.
Beträge für Alleinstehende / Ehepaare jährlich 1.250,00 € gesamt 10.000,00 €
Familie, 1 Kind jährlich 2.050,00 € gesamt 16.400,00 €
Familie, 2 Kinder jährlich 2.850,00 € gesamt 22.800,00 €
Familie, 3 Kinder jährlich 3.650,00 € gesamt 29.200,00 €
Familie, 4 Kinder jährlich 4.450,00 € gesamt 35.600,00 €