Kredit (fast) zum Nulltarif
Zum Gesamtpaket Baufinanzierung gehört unbedingt, einen Blick auf die Förderprogramme von Bund und Ländern zu werfen. Sie bieten zum Teil extrem günstige Konditionen, vor allem für umweltfreundliches Bauen und energiesparende Heizsysteme. Spätestens beim Finanzierungsgespräch mit der Bank oder Sparkasse müsste jeder Bauinteressent auf die staat- lichen Förderprogramme zum Hausbau aufmerksam werden.
Denn jedes Institut muss über die Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau informieren und die Förderprogramme anbieten. So ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az. 9 U 203/99). Weist die Bank nicht auf die günstigen Finanzierungen der KfW hin, kann sie für zu viel gezahlte Zinsen sogar zur Haftung herangezogen werden. Doch noch allzu oft versäumen die Banken diese Pflicht, haben Verbraucherschützer festgestellt, denn für die Kreditinstitute ist die Vermittlung der KfW-Angebote ein unattraktives Geschäft, an dem sie kaum etwas verdienen. Denn die Hausbank darf keine Bearbeitungsgebühren berechnen.
Der Vorteil der Förderdarlehen: Die KfW-Mittel sind nicht an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Sie stehen deshalb jedem Bauwilligen offen, der eine der förderfähigen Maßnahmen durchführen möchte. Welches Programm in Frage kommt, richtet sich vor allem nach der Art des Vorhabens. Neubauten werden durch das KfW-Wohneigentumsprogramm unterstützt. Es richtet sich an alle Privatpersonen, die ein selbstgenutztes Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen wollen. Das Programm bietet zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, aber höchstens 100 000 Euro Kredit. Dafür werden keine besonderen Auflagen bei der Energiequalität des Gebäudes verlangt. Das Programm ist im Vergleich zu vielen Angeboten der Hausbanken recht günstig.
Anders sieht es dagegen beim Förderprogramm Ökologisch Bauen aus. Hier verlangt die KfW, dass bestimmte Werte beim Energieverbrauch eingehalten werden. Diese Verpflichtung zum Energiesparen lässt sich die KfW allerdings etwas kosten: Für einen Kredit von maximal 50 000 Euro verlangt sie konkurrenzlos günstigeZinssätze. Auch wer nicht sein ganzes Haus nach den strengeren Energiesparkonzepten ausrichten will, kann wenigstens auf neue sparsame Heiztechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah- oder Fernwärme setzen. Auch dafür gibt es Mittel aus dem Programm Ökologisch Bauen. Weiterer Vorteil: Das Programm lässt sich mit Mitteln aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm und anderen Fördermitteln wie Krediten oder Zuschüssen kombinieren.
Auch die Möglichkeit des Lastenzuschusses nach dem Wohngeldgesetz sollte man nicht unberücksichtigt lassen, wenn man unter den Kreis der Berechtigten fällt. Das sollte der Bauherr vor Baubeginn mit den zuständigen Verwaltungsstellen klären.
Für einen Lastenzuschuss - nach Fertigstellung des Hauses - ist auch der Eigentümer eines Eigenheimes bezugsberechtigt. Zweck des WohngeldgesetÂzes ist es, Wohnungsinhabern durch individuelle Förderung ein Mindestmaß an Wohnraum wirtschaft- lich zu sichern. Die Gewährung des Lastenzuschusses an den zuvor genannten Personenkreis ist daher grundsätzlich davon abhängig, dass das Familieneinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, die aufgenommenen Fremdmittel Zwecken des Wohnungsbaus dienten und die auf die eigengenutzte Wohnfläche entfallende Belastung, die nach der Verordnung über die Wohngeld-Lastenberechnung ermittelt wird, einerseits die als tragbar angesehene Grenze überÂschreitet, andererseits aber eine bestimmte Höhe nicht übersteigt.
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