KfW:

Übersicht:   KfW-Programme „ Bauen, Wohnen, Energie sparen“

KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 126)

Das KfW-Wohnungseigentumsprogramm eignet sich für alle, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und selber darin wohnen möchten.

Das Programm dient der langfristigen Finanzierung des Baus oder Erwerbs von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentums- wohnungen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen für die auf den nachstelligen Beleihungsraum entfallenden Kosten.

Ökologisch Bauen (144, 145)

Das KfW-Kreditprogramm für alle, die Energie sparend Bauen und damit Buget und Umwelt schonen wollen.

Das Programm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung für die Errichtung, die Herstellung oder den Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 und Passivhäusern, die aus Bundesmitteln in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit verbilligt werden, sowie KfW-Energiesparhäusern 60.

Mit diesem Programm wird auch der Einbau von Heizungstechnik bei Neubauten auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme als Einzelmaßnahme gefördert.

Wohnraum Modernisieren (141, 143)

Mit diesem Darlehensprogramm können Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung sanieren oder modernisieren. Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs werden mit einem zusätzlich verbilligten Zinssatz gefördert.

Das KfW-Programm „Wohnraum Modernisieren" unterstützt alle Träger von Investitionsmaßnahmen durch zinsgünstige Finanzierungsmittel, die CO2-Minderungs- und Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand durchführen wollen.

Für Standardmaßnahmen wird eine Basisförderung angeboten (STANDARD). Klimaschutzrelevante Maßnahmen werden durch Bundesmittel besonders gefördert (ÖKO-PLUS). Der Zinssatz wird während der ersten Zinsbindungsfrist (5 oder 10 Jahre) verbilligt.

KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm (130)

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm eignet sich für alle, die den Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten – und das zu außerordentlich günstigen Konditionen.

Kreditvariante - KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm 130

Finanziert werden umfangreiche CO2-Einspar-Maßnahmen an Wohngebäuden sowie an Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser. Allen Investoren steht die Kreditvariante offen.

Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen.

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, ein Darlehen zu erhalten: Kategorie A. Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser, bzw. Kategorie B. mit der Durchführung eines von 5 Maßnahmenpaketen.

Kategorie A. Neubau-Niveau -  Das Gebäude wurde bis 31.12.1983 errichtet und erreicht durch die Sanierung das Neubau-Niveau nach EnEV oder unterschreitet dieses deutlich.

Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen wie z.B. der Austausch der Fenster oder der Heizung, Dämmmaßnahmen sowie der Einbau von Lüftungsanlagen, die dazu beitragen, das Neubau-Niveau nach EnEV oder „EnEV minus 30 %“ zu erreichen.

Bei Erreichen des Neubau-Niveaus nach § 3 EnEV wird das zinsgünstige Darlehen zusätzlich mit einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % versehen. Sollte das Neubau-Niveau um mindestens 30 % unterschritten werden, beträgt der Tilgungszuschuss 12,5 %.

Sonderförderung "Modellvorhaben" -   Die energetische Sanierung des Gebäudes auf Neubau-Niveau nach EnEV minus 50 % kann gesondert gefördert werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der Maßgaben eines entsprechenden Pflichtenheftes der Deutschen Energie-Agentur (dena). Nähere Informationen auf Anfrage.

Kategorie B. Maßnahmenpakete -  Gebäude, die bis spätestens 31.12.1994 errichtet wurden, können gefördert werden, sofern eins der fünf möglichen Maßnahmenpakete durchgeführt wird.

Sie können sich Ihr passendes Maßnahmenpaket aussuchen oder lassen sich eine Kombination von Maßnahmen empfehlen.

Zuschussvariante - KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm 430

Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen können die Zuschussvariante aus dem CO2-Gebäude- sanierungsprogramm in Anspruch nehmen. Sie erhalten einen Zuschuss, der sich anteilig an den CO2-sparenden Investitions- kosten bemisst. Die Höhe des Zuschusses hängt dabei entscheidend von der Einsparung ab.

Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen. Eigen- leistungen können nicht bezuschusst werden.

Um einen Zuschuss zu erhalten, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen: Kategorie A. Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser, bzw. Kategorie B. mit der Durchführung eines von 5 Maßnahmenpaketen.

Kategorie A. Neubau-Niveau -  Das Gebäude wurde bis 31.12.1983 errichtet und erreicht durch die Sanierung das Neubau- Niveau nach EnEV oder unterschreitet dieses deutlich.

Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen wie z.B. der Austausch der Fenster oder der Heizung, Dämmmaßnahmen sowie der Einbau von Lüftungsanlagen, die dazu beitragen, das Neubau-Niveau nach EnEV oder „EnEV minus 30 %“ zu erreichen

Bei Erreichen des Neubau-Niveaus nach § 3 EnEV beträgt de Zuschuss 10 %  der förderungsfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 5.000 € je Wohneinheit.

Sollte das Neubau-Niveau um mindestens 30 % unterschritten werden, beträgt der Zuschuss 17,5 % der förderungsfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 8.750 € je Wohneinheit.

Kategorie B. Maßnahmenpakete -  Gebäude, die bis spätestens 31.12.1994 errichtet wurden, können gefördert werden, sofern eins der fünf möglichen Maßnahmenpakete durchgeführt wird.

Sie können sich Ihr passendes Maßnahmenpaket aussuchen oder lassen sich eine Kombination von Maßnahmen empfehlen.

Solarstrom Erzeugen (140)

Das Programm dient der langfristigen Finanzierung von kleineren Investitionen in die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen. Finanziert werden kann auch der Erwerb dieser Anlagen. Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen bis zu einem Darlehensvolumen von 50.000 EUR, für Photovoltaik-Anlagen mit einem größeren Darlehensbedarf können das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm bzw. das KfW-Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.

Gefördert werden alle Träger von Investitionsmaßnahmen in die Errichtung, die Erweiterung oder den Erwerb von kleineren Photovoltaik-Anlagen (z.B. private und gemeinnützige Antragsteller, gewerbliche Antragsteller, Freiberufler, Landwirte), deren Anlagen die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich („EEG"), vom 21.07.2004 (BGBI. l S. 1918) erfüllen.

ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm (225)
KfW-Umweltprogramm (020, 025, 06)

Sie besitzen gewerblich genutzte Gebäude und möchten Energiesparen?  Die KfW bietet mit den genannten Programmen lang- fristige, zinsgünstige Darlehen. Näheres auf Anfrage.

KfW-Kommunalkredit -  Energetische Gebäudesanierung (156)

Direktkredite an Kommunen zur energetischen Sanierung von Schulen, Turnhallen, Kindertagesstätten und Vereinsgebäuden. Näheres auf Anfrage.

Sozial Investieren -  Energetische Gebäudesanierung (157)

Für Investitionen in die soziale Infrastruktur von gemeinnützigen Antragstellern zur der energetischen Sanierung von Schulen, Turnhallen, Kindertagesstätten und Vereinsgebäuden. Näheres auf Anfrage.

Erneuerbare Energien - ab 2007 neues Programm

Mit dem „Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien“ wird 2007 die Förderung für Solarkollektoranlagen und Biomassekessel mit Investitionszuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und für Biomasse– und Geothermieheizwerke im Rahmen im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien fortgeführt. Näheres auf Anfrage.

Die Programme lassen sich zum Teil kombinieren oder können zusätzlich beantragt werden. Wir beraten Sie.  

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